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SFV-Vorstand bestätigt Corona-Beschlussvorlage

Die Entscheidungen sind gefallen, die Beschlüsse gefasst. So gehts es mit dem Amateurfußball in Sachsen weiter.

Der SFV-Vorstand hat in seiner Sitzung am 17. April einen Beschluss gefasst, der die vorzeitige Beendigung der Meisterschaften 2020/2021 der Frauen, Männer, Juniorinnen und Junioren auf Landesebene regelt. Der Wernesgrüner Sachsenpokal wird mit angepasstem Modus sportlich ausgespielt.

MEISTERSCHAFTSWETTBEWERBE

Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates lässt seit 2. November 2020 keinen Spielbetrieb für Mannschaften im Freizeit- und Amateurbereich zu und weitere Öffnungsschritte sind aufgrund der nach wie vor angespannten Pandemie-Situation nicht in Sicht. Deshalb ist der SFV-Vorstand dem Vorschlag der spielleitenden Ausschüsse gefolgt, die Meisterschaften 2020/2021 aller Altersklassen vorzeitig zu beenden. Für die Saison 2021/2022 beinhalten die Beschlüsse außerdem mehr Handlungsspielraum zur Flexibilisierung des Spielbetriebs. Den Kreis- und Stadtverbänden wird empfohlen, die Regelungen für ihre Wettbewerbe analog anzuwenden.

Die relevanten Ordnungsänderungen in Kurzform:

  • Die Meisterschaften des Spieljahres 2020/2021 werden ohne sportliche Wertung vorzeitig beendet. Es werden keine Meister bzw. Staffelsieger sowie keine Tabellenstände ermittelt.
  • Die Auf- und Abstiegsregelungen für die Saison 2020/2021 werden außer Kraft gesetzt. Somit werden keine Auf- und Absteiger ermittelt und zugelassen.
  • Alle Mannschaften erhalten für das Spieljahr 2021/2022 ein Startrecht für die derzeitige Spielklasse (ausgenommen Rückzüge bis 2. November 2020).
  • Sollte der NOFV ein direktes Aufstiegsrecht bzw. Teilnahmen an Aufstiegsspielen einräumen, erarbeiten die spielleitenden Ausschüsse sowohl die Ausschreibung als auch die Durchführungsbestimmungen zur Ermittlung eines Aufsteigers (z.B. Aufstiegsspiele bzw. -runden). Die Meldung muss bis 15. Mai 2021abgegeben werden. Sollte das pandemiebedingt nicht möglich sein, entscheidet das Losverfahren.
  • Der Meldetermin für die Abgabe von Erklärungen zum Spielklassenverzicht an die SFV-Geschäftsstelle wird für die Saison 2021/2022 auf den 15. Juni 2021 verlegt (ursprünglich 30. April).
  • Sollten infolge von Rückzügen Staffelstärken nicht erreicht werden, können diese mit Mannschaften aus der nächsttieferen Spielklasse aufgestockt werden. Maßgeblich ist die Meldung zum 15. Juni 2021.
  • Kreis- und Stadtfußballverbände können für den Aufstieg in die Junioren-Landesklassen 2021/2022 vorsorglich eine Mannschaft je Altersklasse benennen (bis 15. Juni 2021). Sollte die gemeldete Anzahl an Mannschaften die Anzahl der Startplätze übersteigen, werden die Aufstiegsrechte mittels der Reihenfolge an aktiven Mitgliedern im Juniorenbereich verteilt.
  • Die Erfüllung des Nachwuchssolls wird im Spieljahr 2021/2022 ausgesetzt.
  • Die Erfüllung des Schiedsrichtersolls wird im Spieljahr 2021/2022 ausgesetzt.
  • Für anstehende Vereinswechsel in der Sommerwechselperiode 2021 sieht die Corona-Beschlussvorlage des SFV vor, dass die Zeiträume, in denen aufgrund staatlicher Vorgaben kein Spielbetrieb möglich war, bei der Berechnung von Wartefristen nicht berücksichtigt werden. Ausnahmeregelungen bzgl. Wegfall der Wartefristen, wenn z.B. ein Spieler zu einem Verein seines neuen Studienortes wechselt oder nach dem Studium zurückkehrt, sind in der DFB-Spielordnung ergänzt worden.
  • Im Falle einer erneuten vorzeitigen Beendigung des Meisterschaftsspielbetriebs ab der Saison 2021/2022, kann das Verbandspräsidium für eine Wertung eine Mindestanzahl absolvierter Spiele festlegen.

LANDESPOKAL

Alle 17 verbliebenen Mannschaften im Wernesgrüner Sachsenpokal der Herren haben eine Einigung erzielt, mit der ein Teilnehmer für die 1. Runde im DFB-Pokal sportlich ermittelt werden kann. Dafür haben alle 17 Vereine eine Erklärung zur Änderung der Teilnehmerverträge und des Spielmodus abgegeben. Das sind die relevanten Inhalte in Kurzform:

  • Die 10 Mannschaften unterhalb der Regionalliga erklären ihren Verzicht auf die weitere Teilnahme am Wernesgrüner Sachsenpokal 2020/2021. Eine sportgerichtliche Bewertung wird nicht vorgenommen.
  • Die finanziellen Rahmenbedingungen aus den Durchführungsbestimmungen werden zugunsten der 10 Mannschaften unterhalb der Regionalliga geändert. Alle 10 verzichtenden Mannschaften erhalten 8 % des Betrages, der für die Ausschüttung an die unterlegenen Mannschaften vom Achtel-, Viertel- und Halbfinale vorgesehen ist (ursprünglich: 4 % Achtelfinale, 8 % Viertelfinale, 18 % Halbfinale).
  • Die SG Weißig (Kreisoberliga Dresden) erhält für den Wernesgrüner Sachsenpokal 2021/2022 einen Startplatz in Runde 1.
  • Die 7 Mannschaften der 3. Liga und Regionalliga treten in K.O.-Spielen ab Viertelfinale gegeneinander an und ermitteln am 29. Mai 2021 (Finaltag der Amateure) den Pokalsieger und Qualifikanten für den DFB-Pokal 2021/2022.
  • Die im Viertel- und Halbfinale ausscheidenden Mannschaften erhalten 4 % des Betrages, der für die Ausschüttung an die unterlegenen Mannschaften vom Achtel-, Viertel- und Halbfinale vorgesehen ist.
  • Qualifikant und Finalist geben jeweils 10 % ihres vertragsgemäßen Festbetrages aus der Verwertung der Medien und Marketingrechte des DFB-Pokals unmittelbar und zu gleichen Teilen an die übrigen 15 Mannschaften ab.
  • Soweit nach örtlicher Verfügungslage möglich, sollen die Pokalwettbewerbe der Frauen, Junioren und Juniorinnen zu Ende geführt werden. Den Modus können die spielleitenden Ausschüsse flexibel anpassen.

Hermann Winkler (SFV-Präsident): „Natürlich hätten wir gern wieder Fußball gespielt, nur lässt das die Politik im Moment – und wohl sehr wahrscheinlich auch in absehbarer Zeit – nicht zu. Ich glaube aber, dass wir eine der Situation angemessene Lösung gefunden haben, die das Meinungsbild der Mehrheit unserer Mitglieder abbildet. Ganz besonders möchte ich mich für das Verständnis, den ungebrochenen Optimismus und das großartige Engagement bedanken, das unsere Vereine in einer schwierigen Zeit an den Tag gelegt haben. Ich bin sehr froh, dass wir eine Einigung mit unseren Pokalteilnehmern errungen haben. die eine sportliche Lösung für den Landespokal ermöglicht.“

Volkmar Beier (Vorsitzender Spielausschuss): „Ohne einen veränderten Modus hätte dem Wernesgrüner-Sachsenpokal erstmals in seiner Geschichte der Abbruch gedroht. Das Entgegenkommen aller Beteiligten hat das verhindert. Es ist gelungen, über sechs Spielklassenebenen teils sehr unterschiedliche Interessenlagen auf eine kompromissfähige Basis zu bringen. Das ist nicht selbstverständlich. Mir ist bewusst, dass es auch innerhalb der Vereine keine leichten Gespräche waren. Ich habe insofern großen Respekt vor dem verantwortungsvollen Handeln.“

AUSLOSUNG WERNESGRÜNER SACHSENPOKAL

Die Auslosung (Viertelfinale & Halbfinale) findet am Montag, 19. April 2021, um 15 Uhr im Sport- und Tagungshotel „Egidius Braun“ statt. Aufgrund der Pandemielage ist die Auslosung nicht öffentlich. MDR Sport im Osten berichtet live via Stream.

Quelle: www.sfv-online.de

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