Spieljahr 2020 / 2021 wird im Kreis nicht fortgesetzt

Update vom 30.04.2021

Der Vorstand des Kreisverbandes hat am 29.04. folgenden Beschluss zum Spieljahr 2020 / 2021 einstimmig gefasst :

  1. Der Meisterschaftsspielbetrieb 2020/2021 des KVF Mittelsachsen wird auf Grundlage § 43 Abs. 10 SPO nicht fortgesetzt und es werden keinerlei Abschlussstände festgestellt.
  1. Die Auf- und Abstiegsregelungen 2020/2021 für Spielklassen des KVF Mittelsachsen werden außer Kraft gesetzt und nicht angewandt.

Stattdessen gelten folgende Regelungen:

√         Innerhalb der Spielklassen des KVF Mittelsachsen sowie zu Spielklassen des SFV werden grundsätzlich keine Auf- und Absteiger ermittelt und zugelassen.

√         Alle Mannschaften erhalten für das Spieljahr 2021/2022 wieder ein Startrecht in ihrer derzeitigen Spielklasse.

√         Sollte eine Mannschaft auf eine Spielklasse verzichten, so muss der Verein bis zum 15.06.2021 eine entsprechende unwiderrufliche schriftliche Erklärung an die Geschäftsstelle des KVF Mittelsachsen einreichen.

√         Falls Mannschaften zum Spieljahr 2021/2022 auf eine Spielklasse verzichten, kann eine Aufstockung mit Mannschaften aus der nächsttieferen Spielklasse erfolgen.

Dafür muss bis zum 15.06.2021 ein entsprechendes Interesse bei der

Geschäftsstelle des KVF Mittelsachsen schriftlich angezeigt werden.

√         Bezüglich des Aufstiegs in die Nachwuchs-Landesklassen 2021/2022 macht der KVF Mittelsachsen vom durch den SFV eingeräumten Recht keinen Gebrauch.

 

  1. Die Pokalwettbewerbe des Spieljahres 2020/2021 werden in allen Altersklassen nicht fortgeführt. Es werden keine Pokalsieger festgestellt und keine Teilnehmer zum Landespokal 2021/2022 gemeldet.

 

  1. Falls die Nutzung der Sportanlagen und die Durchführung von Fußballspielen vor dem 30.06.2021 wieder zulässig ist, können durch den KVF Mittelsachsen Sonderspielrunden mit freiwilliger Teilnahme auf Meldebasis angeboten werden.

 

  1. Für das Spieljahr 2021/2022 können im KVF Mittelsachsen die Spielklassenstruktur, Staffelanzahl, Wettbewerbsmodus, Terminplan und die Auf- und Abstiegsregelungen der ihrer je nach Anzahl der gemeldeten Mannschaften flexibel festgelegt werden. Sie sind bis spätestens 2 Wochen vor Wettbewerbsbeginn bekannt zu geben.

 

Die vom Vorstand des SFV beschlossenen Änderungen der Spielordnung zum 01.07.2021 in Bezug auf

√         Aussetzung der Erfüllung SR-Soll

√         Aussetzung der Erfüllung Nachwuchssoll

√         Wartefristen nach Vereinswechsel

bedürfen aufgrund der Allgemeingültigkeit keines Vorstandsbeschlusses durch den KVF

 

Quelle:

https://www.kvf-mittelsachsen.de/spielbetrieb-am-wochenende/

sfv-online.de

 

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