§2 Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand schlägt die Gebühren vor.
Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§3 Beiträge
Abteilung Fußball
01 Kinder/ Schüler/ Jugendliche bis 18 Jahren – 40,00 € / Jahr
02 Männer – 100,00 € / Jahr
03 Frauen – 60,00 € / Jahr
04 Passive Mitglieder – 55,00 € / Jahr
05 Alte Herren – 70,00 € / Jahr
99 Ehrenmitglieder – FREI
Abteilung Kegeln
01 Kinder/ Schüler/ Jugendliche bis 18 Jahren – 40,00 € / Jahr
02 Männer – 50,00 € / Jahr
03 Frauen – 50,00 € / Jahr
99 Ehrenmitglieder – FREI
Abteilung Dart
01 Kinder/ Schüler/ Jugendliche bis 18 Jahren – 40,00 € / Jahr
02 Männer – 50,00 € / Jahr
03 Frauen – 50,00 € / Jahr
99 Ehrenmitglieder – FREI
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand schlägt die Gebühren vor.
Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
- Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 04 und 05 müssen beantragt und begründet werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 04 und 05.
- Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung und Beiträge dessen Dachverbände.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung vom 01.02. bis zum 10.02.eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
- Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren gemäß § 4 Abs. 4 der Finanzordnung (ab der ersten Mahnung) erhoben. Bei Lastschriftrückgaben werden die entstanden/erhoben Kosten der Bank auf den Beitrag aufgerechnet und sind von dem Vereinsmitglied zu tragen.
- Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben.
- Auf gesonderten Antrag hin kann durch den Vorstand ein Familienrabatt gewährt werden. Unter den Begriff der Familie fallen dabei in Bezug auf den Familienrabatt Sportler deren Kinder (unter 18 Jahren) im Verein gemeldet sind. Der Rabatt beträgt 5,00 € pro Kind auf den Jahresbeitrag des angemeldeten Kindes
Mitgliederversammlung 08.4.2022