[UPDATE 8. November 2021] Information zur aktuellen Corona-Situation.
Aktuell ist der LSB um ein Gesprächstermin mit der Ministerin Petra Köpping bemüht, um noch in dieser Woche in einem direkten Gespräch die gegenseitigen Standpunkte zu klären. Die Dauer der Abstimmung ist derzeit leider nicht vorhersehbar. Derweil weisen wir darauf hin, dass mit in Kraft treten der aktuellen Corona-Schutzverordnung vom 08.11.2021 die Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Vorwarnstufe (§8/Abs. 2) auch für den Breiten- und Freizeitsport in Sachsen Anwendung finden:
Während der Geltung der Vorwarnstufe nach §2Absatz4 sind private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum nur mit bis zu zehn Personen unabhängig von der Anzahl der Hausstände gestattet. Kinder bis zur Vollendung des 16.Lebensjahres bleiben unberücksichtigt. Geimpfte oder genesene Personen werden bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgezählt.
Wir bitten um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Fragen beantworten werden können. Sobald es einen neuen Stand zur Corona Schutzverordnung gibt, werden wir an dieser Stelle darüber informieren!
Update 06. November 2021
+++ SFV-Präsident Hermann Winkler bei SPORT IM OSTEN +++
Seit 05.November 2021 gilt in Sachsen die Vorwarnstufe im Rahmen der Sächs. Coronaschutzverordnung. Diese beinhaltet auch Einschränkungen für den Sport. So dürfen sich beispielsweise im Rahmen privater Zusammenkünfte maximal zehn Personen treffen, wobei geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) wendet diese Definition auch für den Sport im Außenbereich an, insbesondere für Fußballspiele.
Der SFV stellt die im Rahmen der Coronaschutzverordnung angeordneten Maßnahmen grundsätzlich nicht in Frage. Offenkundig sind Fragen, insbesondere bei den Begriffsbestimmungen, die bei den Vereinen und Verbänden zu Irritationen geführt haben und vom SMS auch jetzt noch nicht hinreichend beantwortet worden sind. Dies hat der SFV mehrfach beim Verordnungsgeber angebracht und seine fachliche Unterstützung angeboten. So bleibt beispielsweise offen, auf welche konkreten Bereiche (Spielfeld, Spielfeldrand, Außengelände) sich die Einschränkungen beziehen.
In der aktuellen Situation für das Wochenende 06./07. November 2021 empfiehlt der SFV den Vereinen, sich an die geltenden Regelungen zu halten. Die Austragung von Fußballspielen ist durch die Maßnahmen der Vorwarnstufe nicht untersagt, sondern eingeschränkt.
Ab 08. November 2021 wird eine neue Verordnung gelten. Der SFV wird nach Vorlage des konkreten Wortlauts dazu Stellung beziehen.
[Volkmar Beier]
Quelle: www.sfv-online.de